Ärztliche Bestätigungen
Gerne stellen wir notwendige ärztliche Bestätigungen aus – zum Beispiel für Sportuntersuchungen für Sportvereine und Wettkämpfe, Wiederzulassungen zu Kindergarten oder Schule, Lausfreiheit, aber auch für Krankenstände, Pflegefreistellungen, Sportverbote sowie andere ärztliche Bescheinigungen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass dafür immer eine ausreichende ärztliche Beurteilung notwendig ist. Meistens ist eine persönliche Untersuchung erforderlich; in geeigneten Fällen kann auch eine andere ärztliche Kontaktaufnahme ausreichen. Eine ärztliche Bestätigung kann daher nicht allein aufgrund einer Mitteilung an unser Ordinationsteam ausgestellt werden.
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Pflegefreistellung
Wenn Ihr Kind krank ist, soll es vor allem eines bekommen: Ruhe, Betreuung und Zeit zum Gesundwerden.
Machen Sie sich Sorgen um den gesundheitlichen Zustand Ihres Kindes, stehen wir selbstverständlich auch kurzfristig für eine Untersuchung zur Verfügung!
Haben Sie hingegen das Gefühl, dass vor allem Ruhe und Ihre Betreuung wichtig und ausreichend sind, kann für Sie als Arbeitnehmer*in ein Anspruch auf Pflegefreistellung bestehen.
Dafür ist nicht automatisch ein Arztbesuch oder eine ärztliche Bestätigung erforderlich. Der notwendige Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber kann grundsätzlich auch auf andere Weise erfolgen, zum Beispiel durch eine mündliche oder schriftliche Mitteilung über die Erkrankung Ihres Kindes und den notwendigen Betreuungsbedarf.
Wenn Ihr Arbeitgeber ausdrücklich eine ärztliche Bestätigung verlangt, stellen wir diese nach entsprechender ärztlicher Beurteilung selbstverständlich gerne aus.
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Unser Anliegen ist es, kranken Kindern unnötige Wege und Untersuchungen zu ersparen und gleichzeitig alle benötigten ärztlichen Bestätigungen sorgfältig und verlässlich auszustellen.


